Sind Haushaltshilfen automatisch unfallversichert?

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im Privathaushalt müssen Sie sich nicht um die Anmeldung Ihrer Haushaltshilfe bei der Unfallversicherung kümmern. Die Minijob-Zentrale übernimmt die Anmeldung für Sie. Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im gewerblichen Bereich müssen Sie ihre Minijobber selbständig bei der gesetzlichen Unfallversicherung anmelden. 

Erläuterung

Sie sind Arbeitgeberin oder Arbeitgeberin im Privathaushalt? Dann übernimmt die Minijob-Zentrale die Anmeldung Ihrer Haushaltshilfe bei der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie melden Ihre Beschäftigte oder Ihren Beschäftigten nur mit dem Haushaltsscheck an. Die Minijob-Zentrale übernimmt dann alles Weitere – auch die Berechnung und den Einzug des Beitrags zur Unfallversicherung.

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im gewerblichen Bereich müssen Sie ihre Minijobber bei der Sozialversicherung anmelden. Diese Anmeldung beinhaltet jedoch nicht automatisch auch die Anmeldung Ihrer Minijobberinnen und Minijobber bei der gesetzlichen Unfallversicherung. Diese müssen Sie separat und eigenständig vornehmen.

Achtung: Hat Ihre Minijobberin oder Ihr Minijobber bereits eine private Unfallversicherung, muss er oder sie trotzdem bei der gesetzlichen Unfallversicherung angemeldet werden. Eine private Unfallversicherung ersetzt nicht den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz.

Bei der kostenlosen Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung können Sie erfragen, welcher Unfallversicherungsträger für Sie zuständig ist. Die Telefonnummer lautet: 0800 60 50 40 4.

Haushaltshilfe anmelden: Arbeitgeber profitieren von Steuervorteil, Unfallversicherung & Co.

Video | 3:46

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von angemeldeten Haushaltshilfen profitieren konkret von einem Steuervorteil und einer offiziellen Unfallversicherung für ihre Haushaltshilfe. In diesem Video zeigen wir an einem konkreten Beispiel, was du als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber von der Anmeldung deiner Haushaltshilfe hast.

Verwandte Fragen

Welchen Schutz bietet die gesetzliche Unfallversicherung für Minijobber?

Minijobberinnen und Minijobber im Gewerbe und im Privathaushalt sind gesetzlich unfallversichert. Im Fall eines Arbeitsunfalls, Arbeitswegeunfalls oder einer Berufskrankheit greift die Unfallversicherung und entschädigt den Verletzten sowie Angehörige. Sie übernimmt zum Beispiel Behandlungs- und Transportkosten sowie Arznei- und Hilfsmittel.

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Was muss der Arbeitgeber eines Minijobbers in die gesetzliche Unfallversicherung zahlen?

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im gewerblichen Bereich zahlen Sie einen individuellen Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung. Dieser richtet sich nach dem Verdienst Ihrer Beschäftigten und dem Grad der Unfallgefahr. Im Privathaushalt beträgt der Beitrag zur Unfallversicherung 1,6 Prozent des Verdienstes Ihres Minijobbers.

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Wer haftet für einen Arbeitsunfall, den der Minijobber hat?

Bei einem Arbeitsunfall im Minijob sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber vor Ansprüchen des oder der Verunfallten geschützt. In der Regel haften nicht die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber, sondern die gesetzliche Unfallversicherung. Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber haften Sie nur bei einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Arbeitsunfall.

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