Haben Minijobber Anspruch auf Urlaubsgeld?

Ein Anspruch auf Urlaubsgeld ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber können Sie aber tarifvertraglich, betrieblich oder einzelvertraglich zur Zahlung eines Urlaubsgeldes verpflichtet sein. Außerdem können Sie Ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch freiwillig ein Urlaubsgeld zahlen. 

Erläuterung

Für Minijobber gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung. Demnach dürfen Sie Ihre Minijobber nicht schlechter behandeln als vergleichbare vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer. 

Wenn Sie Ihren Vollzeitbeschäftigten Urlaubsgeld zahlen, haben Ihre Minijobber anteilsmäßig  - gemessen an den Arbeitsstunden - auch einen Anspruch auf Urlaubsgeld.

Verwandte Fragen

Wie wird das Gehalt von Minijobbern berechnet, das im Urlaub bezahlt werden muss?

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber müssen Sie Ihren Minijobbern für die Zeit des Urlaubsanspruchs den Verdienst fortzahlen. Man spricht hier vom sogenannten Urlaubsentgelt. Sie zahlen Ihren Minijobbern für jeden Urlaubstag den durchschnittlichen Verdienst, den sie in den letzten 13 Wochen vor Beginn des Urlaubs erhalten haben.

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Haben Minijobber Anspruch auf bezahlten Urlaub?

Als Minijobberin oder Minijobber haben Sie Anspruch auf bezahlten Urlaub. Nach dem Bundesurlaubsgesetz stehen Ihnen als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer mindestens vier Wochen bzw. 24 Werktage Urlaub im Jahr zu. Entscheidend für Ihren Urlaubsanspruch ist die Anzahl Ihrer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitstage. 

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Sind die Regeln für Minijobs im Gewerbe und Haushalt gleich?

Minijobber können sowohl im gewerblichen Bereich als auch in einem Haushaltsjob arbeiten. Unterschiede gibt es vor allem bei den Abgaben und der Meldung des Minijobbers bei der Minijob-Zentrale. Die Regeln zur versicherungsrechtlichen Beurteilung eines Minijobs sind unabhängig vom Arbeitgeber aber immer gleich.

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