Wo können Minijobber Fragen zum Arbeitsrecht stellen?
Als Sozialversicherungsträger informiert Sie die Minijob-Zentrale über Ihre Rechte im Minijob. Zu diesen Arbeitsrechten zählen zum Beispiel der Anspruch auf bezahlten Urlaub oder die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Sollten Sie individuelle Fragen haben, können Sie sich an das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wenden.
Erläuterung
Hotline des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Zu arbeitsrechtlichen Fragen informiert die Service-Hotline des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Dieses erreichen Sie montags bis donnerstags von 8 Uhr bis 17 Uhr sowie freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr unter der Rufnummer 030 221 911 004.