Wo können Minijobber Fragen zum Arbeitsrecht stellen?

Als Sozialversicherungsträger informiert Sie die Minijob-Zentrale über Ihre Rechte im Minijob. Zu diesen Arbeitsrechten zählen zum Beispiel der Anspruch auf bezahlten Urlaub oder die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Sollten Sie individuelle Fragen haben, können Sie sich an das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wenden.

Erläuterung

Hotline des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Zu arbeitsrechtlichen Fragen informiert die Service-Hotline des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Dieses erreichen Sie montags bis donnerstags von 8 Uhr bis 17 Uhr sowie freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr unter der Rufnummer 030 221 911 004.

Verwandte Fragen

Haben Minijobber Anspruch auf Urlaubsgeld?

Ein Anspruch auf Urlaubsgeld ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber können Sie aber tarifvertraglich, betrieblich oder einzelvertraglich zur Zahlung eines Urlaubsgeldes verpflichtet sein. Außerdem können Sie Ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch freiwillig ein Urlaubsgeld zahlen. 

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Haben Minijobber Anspruch auf bezahlten Urlaub?

Als Minijobberin oder Minijobber haben Sie Anspruch auf bezahlten Urlaub. Nach dem Bundesurlaubsgesetz stehen Ihnen als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer mindestens vier Wochen bzw. 24 Werktage Urlaub im Jahr zu. Entscheidend für Ihren Urlaubsanspruch ist die Anzahl Ihrer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitstage. 

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Was passiert, wenn ein Minijobber krank wird und nicht arbeiten kann?

Ist Ihr Minijobber oder Ihre Minijobberin arbeitsunfähig erkrankt, hat er oder sie Anspruch auf bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung.  Damit Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber dadurch keine unberechenbar hohen Kosten haben, sind Sie in der Arbeitgeberversicherung der Knappschaft-Bahn-See abgesichert.

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