Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber übermitteln Sie Meldungen und Beitragsnachweise per Datenübertragung an die zuständige Einzugsstelle. Dafür benötigen Sie eine entsprechende Einzugsstellennummer – die Betriebsnummer der Einzugsstelle. Die Einzugsstellennummer der Minijob-Zentrale lautet: 98000006.
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Erläuterung
Die zuständige Einzugsstelle für Minijobs ist die Minijob-Zentrale. Für Meldungen und die Übermittlung der Beitragsnachweise von Minijobberinnen und Minijobber nutzen Sie als Arbeitgeber also die Einzugsstellennummer der Minijob-Zentrale. Sie lautet: 98000006.
Einzugsstellennummer für knappschaftliche Betriebe
Für knappschaftliche Betriebe und Unternehmen, deren Beschäftigte knappschaftliche Arbeiten verrichten, gilt eine Ausnahme. Dies erkennen Sie an Ihrer Betriebsnummer. Beginnt diese mit „980“ oder „098“, nutzen Sie für Meldungen und die Übermittlung von Beitragsnachweisen eine andere Einzugsstellennummer – nämlich: 98094032.
Haben Sie noch weitere Fragen oder Anregungen zu diesem Thema?
Eine Betriebsnummer brauchen Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin, wenn Sie Ihre Minijobber anmelden und später dann die Abgaben zahlen wollen. Die Betriebsnummer ist eine achtstellige Nummer. Wenn Sie erstmalig einen Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin beschäftigen, haben Sie noch keine Betriebsnummer.
Die steuerliche Identifikationsnummer ist eine persönliche Nummer, die jeder in Deutschland gemeldeten Person für steuerliche Zwecke zugeteilt wird. Sie wird nur einmal im Leben vergeben und bleibt dauerhaft gültig. Die steuerliche Identifikationsnummer besteht aus 11 Ziffern und wird kurz auch Steuer-ID oder IdNr genannt.
Ja, als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin müssen Sie in diesem Fall zwei getrennte Beitragsnachweise erstellen. Ein Beitragsnachweis für Ihre Minijobber geht an die Minijob-Zentrale. Für Ihre sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer übermitteln Sie einen extra Betragsnachweis an die KNAPPSCHAFT.