Was ist die Regelaltersgrenze?
Die Regelaltersgrenze meint die Vollendung eines bestimmten Lebensjahres. Erreichen Sie die Regelaltersgrenze, haben Sie Anspruch auf eine Altersvollrente ohne Abschläge. Die Regelaltersgrenze ist abhängig von Ihrem Geburtsjahr. Sind Sie zum Beispiel im Jahr 1964 geboren, erreichen Sie die Regelaltersgrenze mit Vollendung des 67. Lebensjahres.
Erläuterung
Regelaltersgrenze ist ein Begriff aus dem Bereich der Rente. Das Erreichen der Regelaltersgrenze ist Voraussetzung für den Bezug einer Altersvollrente ohne Abschläge. Wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben und die allgemeine Wartezeit erfüllen, haben Sie Anspruch auf diese Altersrente in voller Höhe.
Ihre Regelaltersgrenze ist abhängig von Ihrem Geburtsjahr:
- Sind Sie nach dem 31. Dezember 1963 geboren, erreichen Sie die Regelaltersgrenze mit Vollendung des 67. Lebensjahres.
- Sind Sie vor dem 1. Januar 1947 geboren, erreichen Sie die Regelaltersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres.
- Gehören Sie zu den Geburtsjahrgängen 1947 bis 1963, liegt ihre Regelaltersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren. Sie wird stufenweise angehoben.
Auswirkungen für einen Minijob
Übt eine Minijobberin oder ein Minijobber eine Beschäftigung aus, steuert die Regelaltersgrenze die Höhe der zu zahlenden Beiträge in der Rentenversicherung.
Grundsätzlich gilt, dass ein Minijob rentenversicherungspflichtig ist. Minijobberinnen und Minijobber, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze einen Minijob ausüben, sind rentenversicherungsfrei, zahlen also keinen eigenen Beitragsanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber müssen dann aber trotzdem den Pauschalbeitrag in Höhe von 15 Prozent aufbringen, ohne dass sich dadurch die Rentenleistung des Minijobbers oder der Minijobberin erhöht. Es handelts sich hierbei um einen Solidarbeitrag.
Minijobberinnen und Minijobberin können nach Erreichen der Regelaltersgrenze auch auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten und Pflichtbeiträge zahlen. Dann stocken sie den Pauschalbeitrag der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers mit eigenen Beiträge zur Rentenversicherung auf. Damit erhöhen sie ihre laufende Rentenleistung.
Mit dem Rentenbeginnrechner der Deutschen Rentenversicherung können Sie Ihre Regelaltersgrenze und den Beginn Ihrer Rente ganz einfach online ermitteln.
Rentenbeginnrechner der Deutschen Rentenversicherung