Was sind Beamte?

Beamte sind keine Arbeitnehmer im Sinne der Sozialversicherung und daher sozialversicherungsfrei. Das Dienstverhältnis wird durch den Gesetzgeber gestaltet. Das Beamtenverhältnis ist in der Regel auf Lebenszeit angelegt und mit besonderen Rechten und Pflichten verbunden. Das wirkt sich auch auf einen Minijob außerhalb des Beamtenverhältnisses aus.

Erläuterung

Übt eine Beamtin oder ein Beamter eine Nebenbeschäftigung aus, muss diese je nach Art sozialversicherungsrechtlich beurteilt werden.

Beamte mit Minijob mit Verdienstgrenze

In der Regel sind Beamte privat krankenversichert. Daher müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für Beamte im nebenher ausgeübten Minijob keinen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung zahlen. Dieser fällt nämlich nur an, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer gesetzlich krankenversichert ist.

Minijobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Beamte sind über ein eigenes Versorgungssystem abgesichert. Daher lohnt es sich für Beamte in den meisten Fällen, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Dann zahlt nur die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber den Pauschalbeitrag  zur Rentenversicherung.

Beamte mit kurzfristiger Beschäftigung

Kurzfristige Beschäftigungen sind sozialversicherungsfrei. Daher sind für solche Beschäftigung auch keine Beiträge zu zahlen. Für Beamte ist eine kurzfristige Beschäftigung immer möglich, wenn die Zeitgrenzen von 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen eingehalten werden. Berufsmäßigkeit liegt bei Beamten unabhängig von der Höhe des Verdienstes in der kurzfristigen Beschäftigung nicht vor.

Weitere Informationen zum Thema Beamte und Minijob finden Sie in unserem Magazin-Beitrag "Beamte und Minijob - Das gilt für die Nebentätigkeit".

Verwandte Fragen

Müssen für Beamte, die einen Minijob haben, auch Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt werden?

Für Beamte mit einem Minijob mit Verdienstgrenze zahlen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung. Minijobber sind rentenversicherungspflichtig. Beamte sind aber über ein eigenes Versorgungssystem abgesichert. Daher lohnt es sich für Beamte meistens, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. 

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Was ist ein Beitragssatz?

Mit dem Begriff Beitragssatz ist der prozentuale Anteil gemeint, den Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber vom Verdienst Ihres Minijobbers für die jeweilige Abgabe berechnen und an die Minijob-Zentrale abführen. Sie zahlen Sie zum Beispiel einen pauschalen Beitragssatz zur Renten- sowie zur Krankenversicherung.

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Was ist die Steuernummer?

Die Steuernummer ist eine Zuordnungsnummer, unter der das Finanzamt alle steuerlichen Daten einer natürlichen oder juristischen Person verwaltet und aufbewahrt. Sie wird von dem jeweils zuständigen Finanzamt zugeteilt. Als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin müssen Sie Ihre Steuernummer in allen Entgeltmeldungen an die Minijob-Zentrale übermitteln.

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