Was sind Meldegründe?
Mit den Meldegründen teilen Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin mit, aus welchem Anlass Sie eine Meldung an uns als Einzugsstelle übermitteln. Die Meldegründe werden auch als Abgabegründe bezeichnet. Häufig genutzte Meldegründe für einen Minijob mit Verdienstgrenze sind zum Beispiel 10 (Anmeldung), 30 (Abmeldung) oder 50 (Jahresmeldung).
Erläuterung
Die Meldegründe sind bei Minijobs mit Verdienstgrenze, bei kurzfristigen Beschäftigungen und bei versicherungspflichtigen Jobs identisch. Aber nicht alle Meldegründe sind für Minijobs und kurzfristige Beschäftigungen auch tatsächlich relevant. Die wichtigsten Meldegründe für Minijobs und die vorgeschriebenen Fristen haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin sollten Sie den Meldegrund immer sorgfältig auswählen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welchen Meldegrund Sie für einen Minijob auswählen müssen, beraten wir Sie gerne.
Der korrekte Meldegrund ist entscheidend dafür, dass der Minijob richtig bei uns dokumentiert ist. Das verhindert zum Beispiel falsche Rückschlüsse auf die Beitragszahlung. Das ist für Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber wichtig, damit keine Beanstandungen durch uns oder im Rahmen einer Betriebsprüfung erfolgen. Auch für Ihre Minijobberinnen und Minijobber ist die korrekte Meldung wichtig, um Leistungen der Sozialversicherung beanspruchen zu können.