Kann man von einer kurzfristigen Beschäftigung einfach in einen Minijob wechseln?

Ein Wechsel von einer kurzfristigen Beschäftigung in einen Minijob mit Verdienstgrenze ist kein Problem. 

Voraussetzung dafür ist, dass eine zunächst auf 3 Monate oder 70 Arbeitstage befristete kurzfristige Beschäftigung verlängert wird und der durchschnittliche monatliche Lohn 556 Euro nicht überschreitet.

Verwandte Fragen

Kann ich mehrere kurzfristige Beschäftigungen gleichzeitig ausüben?

Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer können Sie mehrere kurzfristige Beschäftigungen haben. Es werden aber alle Zeiten zusammengerechnet. Insgesamt dürfen Sie mit allen kurzfristigen Beschäftigungen in einem Kalenderjahr nicht über drei Monate oder 70 Arbeitstage kommen.

Vollständige Antwort anzeigen

Was ist eine Hauptbeschäftigung?

Eine Hauptbeschäftigung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin mehr als geringfügig beschäftigt ist. Der monatliche Verdienst beträgt also mehr als 556 Euro und die Beschäftigung wird an mehr als drei Monaten oder 70 Arbeitstagen ausgeübt. Eine Hauptbeschäftigung ist kein Minijob und sozialversicherungspflichtig.

Vollständige Antwort anzeigen

Gibt es eine Gehaltsgrenze bei kurzfristigen Beschäftigungen?

Bei kurzfristigen Beschäftigungen gibt es keine Gehaltsgrenze. Die Höhe des Verdienstes von Minijobberinnen und Minijobber ist unerheblich. Doch wenn die Minijobberin oder der Minijobber mehr als 556 Euro monatlich verdient, muss der Arbeitgeber Berufsmäßigkeit prüfen. Denn dann kann es keine kurzfristige Beschäftigung sein.

Vollständige Antwort anzeigen