Kann ich mehrere kurzfristige Beschäftigungen gleichzeitig ausüben?
Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer können Sie mehrere kurzfristige Beschäftigungen haben. Es werden aber alle Zeiten zusammengerechnet. Insgesamt dürfen Sie mit allen kurzfristigen Beschäftigungen in einem Kalenderjahr nicht über drei Monate oder 70 Arbeitstage kommen.
Erläuterung
Bei der Zusammenrechnung der Zeiträume mehrerer Jobs sind statt der drei Monate 90 Kalendertage einzuhalten. Ein voller Zeitmonat und ein voller Kalendermonat werden dann mit 30 Kalendertagen berücksichtigt.
Beispiel
Eine Verkäuferin arbeitet von Mai bis August an insgesamt 58 Arbeitstagen beim Arbeitgeber A und im Juli außerdem an insgesamt 10 Arbeitstagen beim Arbeitgeber B.
Beide Beschäftigungen sind kurzfristige Beschäftigungen. Die Verkäuferin arbeitet in beiden Beschäftigungen insgesamt nicht mehr als 70 Arbeitstage im Kalenderjahr.
Arbeitgeber prüfen Vorbeschäftigungszeiten
Vor Beginn der kurzfristigen Beschäftigung muss Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin Sie fragen, ob Sie in diesem Kalenderjahr bereits kurzfristige Beschäftigungen ausgeübt haben. Das erfolgt meist beim Ausfüllen des Einstellungsfragebogens, den der Arbeitgeber anschließend in den Lohnunterlagen aufbewahrt.