Kann ich mehrere kurzfristige Beschäftigungen gleichzeitig ausüben?

Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer können Sie mehrere kurzfristige Beschäftigungen haben. Es werden aber alle Zeiten zusammengerechnet. Insgesamt dürfen Sie mit allen kurzfristigen Beschäftigungen in einem Kalenderjahr nicht über drei Monate oder 70 Arbeitstage kommen.

Erläuterung

Bei der Zusammenrechnung der Zeiträume mehrerer Jobs sind statt der drei Monate 90 Kalendertage einzuhalten. Ein voller Zeitmonat und ein voller Kalendermonat werden dann mit 30 Kalendertagen berücksichtigt.

Beispiel

Eine Verkäuferin arbeitet von Mai bis August an insgesamt 58 Arbeitstagen beim Arbeitgeber A und im Juli außerdem an insgesamt 10 Arbeitstagen beim Arbeitgeber B.

Beide Beschäftigungen sind kurzfristige Beschäftigungen. Die Verkäuferin arbeitet in beiden Beschäftigungen insgesamt nicht mehr als 70 Arbeitstage im Kalenderjahr.

Arbeitgeber prüfen Vorbeschäftigungszeiten

Vor Beginn der kurzfristigen Beschäftigung muss Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin Sie fragen, ob Sie in diesem Kalenderjahr bereits kurzfristige Beschäftigungen ausgeübt haben. Das erfolgt meist beim Ausfüllen des Einstellungsfragebogens, den der Arbeitgeber anschließend in den Lohnunterlagen aufbewahrt.

Verwandte Fragen

Ist eine kurzfristige Beschäftigung immer versicherungsfrei?

Kurzfristige Beschäftigungen sind versicherungsfrei in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung und nicht versicherungspflichtig in der Pflegeversicherung. Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber zahlen Sie keine Beiträge zur Sozialversicherung, geringe Umlagen hingegen schon. Minijobberinnen und Minijobber zahlen nichts.

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Gibt es eine Gehaltsgrenze bei kurzfristigen Beschäftigungen?

Bei kurzfristigen Beschäftigungen gibt es keine Gehaltsgrenze. Die Höhe des Verdienstes von Minijobberinnen und Minijobber ist unerheblich. Doch wenn die Minijobberin oder der Minijobber mehr als 556 Euro monatlich verdient, muss der Arbeitgeber Berufsmäßigkeit prüfen. Denn dann kann es keine kurzfristige Beschäftigung sein.

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Kann man von einer kurzfristigen Beschäftigung einfach in einen Minijob wechseln?

Ein Wechsel von einer kurzfristigen Beschäftigung in einen Minijob mit Verdienstgrenze ist kein Problem. 

Voraussetzung dafür ist, dass eine zunächst auf 3 Monate oder 70 Arbeitstage befristete kurzfristige Beschäftigung verlängert wird und der durchschnittliche monatliche Lohn 556 Euro nicht überschreitet.

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