Kann ein Minijobber beim gleichen Arbeitgeber eine kurzfristige Beschäftigung machen?
Als Minijobberin oder Minijobber können Sie nicht gleichzeitig einen Minijob mit Verdienstgrenze und eine kurzfristige Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber ausüben. Denn dann liegt ein sogenanntes einheitliches Beschäftigungsverhältnis vor. Auch ein Wechsel zwischen den Beschäftigungen ist nur unter bestimmten Umständen möglich.
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Erläuterung
Üben Sie als Minijobberin oder Minijobber einen Minijob mit Verdienstgrenze aus und wollen bei demselben Arbeitgeber einekurzfristige Beschäftigung ausüben, müssen zwischen den beiden Beschäftigungen mindestens zwei Monate Pause liegen.
Ausnahme:Der Inhalt Ihres Arbeitsvertrages für die kurzfristige Beschäftigung unterscheidet sich wesentlich von dem Arbeitsvertrag Ihres vorherigen Minijobs mit Verdienstgrenze (Arbeitszeit, Aufgabenstellung, etc.).Dann können die beiden Beschäftigungen getrennt voneinander betrachtet werden.
Haben Sie noch weitere Fragen oder Anregungen zu diesem Thema?
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber müssen Sie nur für Minijobber mit Verdienstgrenze Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. Für Ihre Minijobberinnen und Minijobber mit einer kurzfristigen Beschäftigung fallen keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung an. Auch kein pauschaler Beitrag als Solidarbeitrag.
Wenn Sie als Minijobberin oder Minijobber einen Minijob mit Verdienstgrenze haben, können Sie zusätzlich eine kurzfristige Beschäftigung als Zweitjob ausüben. Die Höhe des Lohns ist bei der kurzfristigen Beschäftigung unerheblich. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie die beiden Beschäftigungen nicht bei dem gleichen Arbeitgeber ausüben.
Die Zeitgrenze von drei Monaten und die Zeitgrenze von 70 Arbeitstagen sind gleichwertige Alternativen bei einer kurzfristigen Beschäftigung. Wird eine der beiden Zeitgrenzen eingehalten, liegt eine kurzfristige Beschäftigung vor.