Eine Unfallversicherung für die Haushaltshilfen, niedrige Abgaben und Steuerersparnis für Arbeitgeber und all das mit wenig Papierkram: Die Anmeldung einer geringfügig beschäftigten Haushaltshilfe hat viele Vorteile für private Arbeitgeber und Minijobber - sprichwörtlich gewinnen also beide Seiten.
Finden Sie heraus, wie Sie aus der Minijob-Anmeldung Ihre persönliche Win-Win-Situation machen!
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Alles, was Arbeitgeber von Haushaltshilfen wissen müssen
Sie haben erfolgreich eine Haushaltshilfe gefunden, die Sie regelmäßig im Haushalt unterstützt? Herzlichen Glückwunsch, der erste Schritt zur Win-Win-Situation ist erledigt!
Als Nächstes folgt die Anmeldung, mit der beide Seiten abräumen. Denn: In Deutschland müssen alle Haushalte ihre Haushaltshilfe anmelden, wenn sie vergütet wird und nicht selbst Angehöriger dieses Haushalts ist. Beide Seiten räumen mit der Anmeldung eine Reihe von Vorteilen ab. Welche das zum Beispiel für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind? Lesen Sie selbst:
Drei unschlagbare Vorteile für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von Haushaltshilfen
Steuervorteil von bis zu 510 Euro pro Jahr – Sie können Ihre Kosten steuerlich geltend machen.
Unfallversicherung: Ihre Minijobberin oder Ihr Minijobber ist bei der Arbeit abgesichert.
Legalität: Erst mit der Anmeldung ist Ihre Haushaltshilfe legal bei Ihnen beschäftigt.
Teste dich: Bist du bereit, die Vorteile abzuräumen?
Steuervorteile für Arbeitgeber
510 Euro Steuervorteil bei Haushaltshilfen
Aufwendungen für Haushaltshilfen können Arbeitgeber als"Haushaltsnahe Aufwendungen" in der Steuererklärungangeben.
Von den tatsächlichen Kostenbis maximal 2.550 Eurodürfen Sie 20 Prozent – also bis zu 510 Euro pro Jahr – von Ihrer Einkommenssteuerschuld abziehen.
Mit der Anmeldung wird der Job Ihrer Haushaltshilfe erst legal und Sie können den Steuervorteil von bis zu 510 Euro bei der Steuererklärung geltend machen.
Vor dem Steuervorteil stehen zunächst jedoch die Abgaben, die für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber fällig werden. Die genaue Höhe können Sie ganz leicht selbst berechnen, nämlich mit dem praktischen Haushaltsscheck-Rechner. Gut zu wissen: Er rechnet Ihnen auch Ihren Steuervorteil gleich mit aus:
Haushaltsscheck-Rechner
5 Schritte zur Anmeldung der Haushaltshilfe
Das Gespräch suchen
Im besten Fall ist die Anmeldung bereits beim Kennenlernen von Arbeitgeberin oder Arbeitgeber und Haushaltshilfe Thema.
Informationen bei der Haushaltshilfe erfragen
Alle Angaben, die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen zur Anmeldung brauchen, finden Sie in der praktischen Checkliste.
Anmeldung online, per Telefon oder postalisch
Die Anmeldung der Haushaltshilfe erledigen Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber am einfachsten bequem online über den Haushaltsscheck. Dort tragen Sie einfach die benötigten Angaben ein. In diesem Video erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie die Online-Anmeldung funktioniert.
Alternativ ist die Anmeldung auch per Telefon oder postalisch möglich.
Sie erreichen unser Service-Telefon 24 Stunden am Tag unter 0355 2902-70799.
Für die Anmeldung per Post drucken Sie den Haushaltsscheck (Hier geht es zum Download) aus und senden ihn an:
Minijob-Zentrale 45115 Essen
Sie erhalten Post von der Minijob-Zentrale
Die Anmeldung der Haushaltshilfe ist damit für Sie erledigt. Sie bekommen von der Minijob-Zentrale eine Betriebsnummer zur weiteren Bearbeitung der Anmeldung oder auch für Rückfragen oder Änderungen zugeschickt.
Änderungen oder schwankenden Verdienst mitteilen
Der Verdienst der Haushaltshilfe, die Bankverbindung oder die Kontaktadresse ändert sich? Änderungen können Sie ganz bequem online über den Änderungsscheck mitteilen.
Sollte der Verdienst Ihrer Haushaltshilfenur in größeren Abständen, alsonicht jeden Monat schwanken, können Sie dies mit dem Online-Halbjahresscheck melden.
Checkliste: Diese Angaben brauchen Sie für die Anmeldung der Haushaltshilfe
Zu wenig Informationen, zu hohe bürokratische Hürden oder Angst vor zu hohen Abgaben: Die Gründe, aus denen Haushaltshilfen skeptisch gegenüber der Anmeldung ihres Jobs im Privathaushalt sind, sind denkbar vielfältig.
Viele Sorgen lassen sich aber mit Informationen und Gesprächen bereits auflösen. Folgende drei Argumente für die Anmeldung sollte jede Haushaltshilfe kennen:
Überzeugend: 3 Argumente, wie Sie als Haushaltshilfe von der Anmeldung profitieren
Brutto = netto ist nicht nur bei illegaler Schwarzarbeit, sondern auch mit der Anmeldung des Jobs bei der Minijob-Zentrale möglich. Das Einzige, was dafür nötig ist, ist sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen.
Für viele ist jedoch die Rentenversicherungspflicht schon das zweite Argument, das sie überzeugt. 13,6 Prozent vom Verdienst fließen in die Rentenversicherung und Haushaltshilfen profitieren von der Einzahlung.
Hier kommt das eigentlich überzeugendste Argument: Die Unfallversicherung. Im Falle eines Unfalls sind sowohl Sie als Haushaltshilfe als auch Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber abgesichert.
Brutto = netto im Minijob: So funktioniert's!
Brutto = netto für Haushaltshilfen
Es ist möglich, dass der Bruttolohn von Ihnen als Haushaltshilfe dem Nettolohn entspricht. Hierfür muss zum Einen die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber die Pauschsteuer von zwei Prozent übernehmen und nicht auf die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer abwälzen und zum Anderen müssen Sie als Haushaltshilfe die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragen. In diesem Fall entspricht dann brutto = netto.
Wenn Sie Ihre Haushaltshilfe nicht anmelden, ist das illegal und Schwarzarbeit. Wegen dieser Ordnungswidrigkeit müssen Sie mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro rechnen. Bei einem Unfall kann die Unfallversicherung die ärztlichen Behandlungskosten von Ihnen als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber zurückfordern, wenn der Minijob nicht angemeldet ist.
Für die Anmeldung Ihrer Haushaltshilfe benötigen Sie eine Betriebsnummer für Ihren privaten Haushalt. Haben Sie noch keine Betriebsnummer, lassen Sie dieses Feld bei der Anmeldung Ihrer Haushaltshilfe auf dem Haushaltsscheck frei. Die Minijob-Zentrale vergibt eine Betriebsnummer und teilt Ihnen diese per Post mit.
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im Privathaushalt müssen Sie bei der Anmeldung eines Minijobbers immer Ihre Steuernummer im Haushaltsscheck angeben. Dies ist unabhängig davon, für welche Art der Besteuerung des Minijobs Sie sich entscheiden. Ihre Steuernummer können Sie Ihrem letzten Steuerbescheid entnehmen.
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im Privathaushalt entscheiden Sie, ob der Minijob mit einer Pauschsteuer von zwei Prozent oder individuell nach der Lohnsteuerklasse Ihres Minijobbers versteuert wird. Kreuzen Sie auf dem Haushaltsscheck "Ja" an, wenn Sie die einheitliche Pauschsteuer zahlen möchten. "Nein" bei individueller Versteuerung.
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im Privathaushalt melden Sie Ihre Haushaltshilfe mit dem Haushaltsscheck bei der Minijob-Zentrale an. Zahlen Sie Ihrer Haushaltshilfe einen monatlich schwankenden Verdienst, vermerken Sie dies auf dem Haushaltsscheck und melden der Minijob-Zentrale den schwankenden Verdienst mit dem Halbjahresscheck.
Auf dem Haushaltsscheck geben Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber Ihre Bankverbindung an. Die anfallenden Abgaben für Ihre Haushaltshilfe werden halbjährlich eingezogen. Hierzu erteilen Sie uns bei der Anmeldung mit dem Haushaltsscheck ein Lastschriftmandat. Dieser Zahlungsweg ist vom Gesetzgeber für das Haushaltsscheck-Verfahren vorgeschrieben.
Für die Anmeldung eines Minijobs benötigen Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber die Versicherungsnummer Ihrer Minijobber. Diese entnehmen Sie bitte dem Versicherungsnummernachweis Ihres Minijobbers. Liegt Ihnen als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber die Versicherungsnummer nicht vor, können Sie diese maschinell bei der Datenstelle der Rentenversicherung abfragen.